Allgemeine Geschäftsbedigungen der Aladdin Teppichreinigung
1. Ausführung und Leistungsbeschreibung
Die Reinigung oder Waschbehandlung werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Errnessen überlassen.
2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch Beschaffenheit des gelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung. mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel), es sei denn, uns trifft ein Verschulden. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen können.
3. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, das der Auftrag unausführbar ist. so können wir vom Vertrag zurücktreten. es sei denn. das der Auftraggeber einer möglichen Änderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
4. Rückgabe
Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn. uns ist die Mangelnde Empfangsberechtigung bekannt. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von cirei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht das nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Lieferterrnin und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt (z.B. Abgabe an Sozialeinrichtung), es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserl. bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.
5. Beanstandungen – Mängel
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung(Rechnung, Lieferschein) oder Zeichenetiketts gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 1 Woche berücksichtigt werden.
6. Haftung
Soweit wir, – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens bis zum 15-fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes.
7. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.
8. Entfernung von Flecken
Die Entfernung der Flecken erfolgt nur soweit, als diese ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich ist. Sie erfolgt stets auf Verantwortung des Kunden. Eine Garantie für die erfolgreiche Detachur übernehmen wir nicht.
9. Liefertermine
Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten unsererseits aber als unverbindlich. Ersatzansprüche irgendwelcher Art können aus verspäteter Lieferung nicht hergeleitet werden.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz der Firma in Krefeld.
11. Gegen Einbruchdiebstahl
Gegen Einbruchsdiebstahl sind alle uns übergebenen Stücke versichert. Orient-Teppiche aber nur bis max. 7.500,- E pro Stück u. 20.000,- E insgesarnt. Weitergehende Ansprüche an uns sind ausgeschlossen. Die Kunden sind verpflichtet, uns auf Teppiche mit einem Wert von mehr als 2.500,- E pro Stück ausdrücklich hinzuweisen. Erfolgt dieser Hinweis nicht, ist unsere Haftung höchstens 2.500,- E pro Stück beschränkt.
Stand 09.2012